AfA Vorderpfalz: „Streik für mehr Geld ist nicht verboten – Streikrecht ist Grundrecht“

Veröffentlicht am 17.05.2017 in Arbeit

Zum Leserbrief in der Rheinpfalz von Herrn Richard Dennhardt vom 16. Mai 2017  erklärt der Unterbezirksvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD, Unterbezirk Vorderpfalz, (AfA), Holger Scharff:

„Es ist nicht verboten, als ArbeitnehmerIn um mehr Gehalt zu kämpfen oder sich in einer Gewerkschaft zusammen mit anderen einem Streik für mehr Geld anzuschließen“, so der AfA-Vorsitzende.

Sicher ist es für Kunden unangenehm, wenn sie bei einem Bahnstreik nicht zu ihrem Arbeitsplatz kommen, weil die Züge stillstehen. Es ist aber auch für die betroffenen MitarbeiterInnen unangenehm, wenn ihre Leistung, die sie für andere erbringen, nicht ordentlich entlohnt wird. Jeder versucht, in seinem Beruf die beste Entlohnung zu bekommen. Dieses Recht haben auch die Lokführer und alle anderen MitarbeiterInnen der Bahn.

Holger Scharff: „Ich habe für jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin Verständnis, der oder die für seine Sache auf die Straße geht und streikt. Streik ist auch keine Geiselhaft für andere Menschen, sondern Grundrecht der Betroffenen. Jeder Streik hat Nebenwirkungen; wenn man diese nicht will, dann muss man ArbeitnehmerInnen entsprechend behandeln und sie bei ihren Forderungen ernst nehmen.“

 

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