Ramsauer: SPD wird den von CDU&FDP gestellten Antrag auf Ministeranklage ablehnen

Veröffentlicht am 02.02.2011 in Landespolitik

Zum heute angekündigten Antrag auf Ministeranklage seitens CDU&FDP nimmt Günther Ramsauer, stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, Stellung:

"Der von den beiden Fraktionsvorsitzenden Baldauf (CDU) und Mertin (FDP) in trauter Gemeinsamkeit angekündigte Antrag auf eine Ministeranklage hat im Parlament keinerlei Aussicht auf eine Mehrheit. (Erforderlich wäre eine Zweidrittelmehrheit.) Nachdem ein Misstrauensantrag gegen Justizminister Dr. Bamberger bereits in der Plenarsitzung vom 17. November 2010 gescheitert ist, kündigen CDU&FDP jetzt ein noch schärferes Schwert, nämlich die Beantragung einer Ministeranklage an - man möchte bei den beiden Juristen meinen, dies geschehe wider besseres Wissen.

Am zugrundeliegenden Sachverhalt hat sich nichts geändert. Es ist durchsichtig, dass die Opposition nur aus Wahlkampfgründen jetzt auf einer Pressekonferenz den Antrag ankündigt, ohne dass er dem Parlament bislang vorliegt. CDU&FDP geht es nicht um eine tatsächliche Klärung der Frage, sondern darum, möglichst nah am Wahltag Showeinlagen zu versuchen. Bemerkenswert ist auch, dass die Herren Fraktionsvorsitzenden ihren Schritt öffentlich damit begründen, sich nicht dem Vorwurf der Tatenlosigkeit aussetzen zu wollen. Es geht ihnen offensichtlich nicht um die Sache, sondern um das Spektakel.

Justizminister Bamberger hat nicht vorwerfbar gehandelt - schon gar nicht grob fahrlässig, wie dies nach der Verfassung für eine Anklage erforderlich wäre. Das Besetzungsverfahren für die Stelle des Koblenzer OLG-Präsidenten hat sich an der damals geltenden Rechtslage orientiert. Zwei Gerichte - darunter das Oberverwaltungsgericht, das höchste Verwaltungsgericht des Landes - und andere renommierte Rechtsexperten haben dies bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht ist letztendlich zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt.

Dass dem Justizminister kein Vorwurf zu machen ist, bestätigt auch ein Interview mit dem Mainzer Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Hans-Werner Laubinger (Allgemeine Zeitung vom 13. Oktober 2007): "Der Vorwurf, es handele sich um Verfassungsbruch, ist geradezu lächerlich", so Prof. Laubinger. Auf die Frage, ob sich der Justizminister bei der Übergabe der Ernennungsurkunde auf dem Boden des Rechts bewegt hat, antwortet dieser: "Ja."

Auch die ARD-Rechtsexpertin Gigi Deppe bestätigte in einem Fernsehinterview (SWR-Ländersache vom 11. November 2010), dass damals zur Zeit der Ernennung rechtlich nur geboten war, den normalen Instanzenzug - und nicht etwa noch eine Verfassungsbeschwerde - abzuwarten."

Dass die Stelle neu auszuschreiben ist, wurde und wird akzeptiert. Das Ausschreibungsverfahren ist in die Wege geleitet. Aus dem Sachverhalt Gründe für eine Ministeranklage zu konstruieren, wie das CDU&FDP machen, ist maßlos und eines früheren Justizministers unwürdig."

 

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