Ramsauer: Landtag hat funktionsfähigen Liquiditätspool klar geregelt

Veröffentlicht am 05.06.2013 in Landespolitik

Zu dem heute vom Landtag zu beratenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung der Landeshaushaltsordnung nimmt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Günther Ramsauer, wie folgt Stellung:

"Mit ihrem Antrag will die CDU ein Thema in der Öffentlichkeit am Leben erhalten, das der Landtag auf allen formellen und informellen Ebenen in zahlreichen Beratungen einschließlich einer Expertenanhörung seriös und durchdringend behandelt hat. Mit den Beschlüssen des Landtags zu expliziten Bestimmungen im Landeshaushaltsgesetz und der vom Haushalts- und Finanzausschuss beschlossenen Verordnung der Landesregierung zu den Grundsätzen der Durchführung eines zentralen Liquiditätsmanagements für die Landesgesellschaften hat es eine gute, abschließende Regelung erhalten. Diese Regelung sichert die Funktion des sogenannten Liquipools, insofern sie einen negativen Saldenausgleich durch das Land ermöglicht, und sie sorgt für Transparenz, denn die Landesregierung muss den Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig unterrichten und für größere Maßnahmen der Investitionszwischenfinanzierung auch seine Zustimmung erhalten. Damit sind die Rechte des Haushaltsgesetzgebers umfassend gewahrt. Eine Vermischung von Liquiditätssicherung und Deckungsmitteln ist ausgeschlossen.

Würde der Landtag dem Antrag der CDU folgen, wäre ein zentrales Liquiditätsmanagement nicht mehr funktionsfähig und wichtige Finanzierungsvorteile für die Landesgesellschaften würden verloren gehen. Man darf unterstellen, dass der CDU dies aus fachlicher Sicht klar ist. Das Risiko, dass ihren Vorschlägen von einer Mehrheit des Landtags zum Schaden der Landesgesellschaften zugestimmt werden könnte, muss sie nicht befürchten. Ihr Vorgehen dient allein dem politischen Ziel, ein Thema am Leben zu erhalten, von dem man sich einen politischen Profit verspricht. Diese durchsichtige Taktik, die man beinahe als Missbrauch des Parlaments bezeichnen muss, wird in der Öffentlichkeit nicht verfangen."

 

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