„Dies zeigt ganz deutlich, dass der Mindestlohn zwar per Gesetz geregelt ist, sich aber daran noch lange nicht alle halten“, so Scharff weiter.
Diese Erkenntnis zieht der Vertreter der AfA aus Gesprächen mit Teilzeit- und Aushilfskräften, die alle nicht namentlich genannt werden möchten. Immer noch besteht die Möglichkeit, den Mindestlohn zu umgehen – beim Putzen mit mehr Fläche pro Stunde, in der Bewirtung mit Richtzeiten, die nicht bezahlt werden, oder der Erstattung von zerschlagenen Gläsern und ähnlichem.
Die AfA Vorderpfalz fordert daher in allen Bereichen, wie zum Beispiel auf Baustellen, bei der Reinigungsvergabe in allen Gebäuden sowie in allen Gaststätten, die Einhaltung des Mindestlohnes mit Nachdruck zu kontrollieren.
AfA-Vorsitzender Holger Scharff: „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Angst, wenn sie sich beschweren, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Diese Angst kann man den Arbeitnehmer/Innen nehmen, indem die öffentlichen Kontrollen so eng sind und die Bußgelder so hoch, dass es sich für die Arbeitgeber nicht lohnt, gegen den Mindestlohn zu verstoßen. Nur dort, wo lückenlose Kontrollen sind, werden Gesetze und Vorschriften eingehalten.“