„Dumpinglöhne im Einzelhandel müssen öffentlich gemacht und vom Gesetzgeber verhindert werden.“

Veröffentlicht am 11.08.2015 in Arbeit

In den letzten Tagen und Wochen wird vermehrt darüber berichtet, dass auch im Einzelhandelsbereich bei einigen Firmen auch mit guten Namen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Dumpinglöhnen abgespeist werden. 

Die Gewerkschaften sehen sich hier nicht in der Lage zu helfen, da in Teilen keine Betriebsräte bestehen und die Geschäftsleitungen der Betriebe nicht mit den Gewerkschaften Tarifverträge aushandeln, da sich die Arbeitgeber nicht gebunden fühlen. „Die Bildung von Betriebsräten wird oft behindert oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten gehen dies aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht an“, so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD Vorderpfalz, Holger Scharff.

Leider wurde die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Einzelhandel aufgehoben, so dass die derzeitige Ausnutzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sei, so Scharff weiter.

Es könne nicht angehen, dass qualifiziertes Personal im Einzelhandel mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro abgespeist werde und dann noch ohne Bezahlung früher anfangen und länger arbeiten müsse, so Scharff. Hier zeige sich auch wieder, wie wichtig die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten sei, um die ordnungsgemäße Zahlung der Arbeit zu dokumentieren.

Die AFA fordere die SPD Bundes- und Landtagsabgeordneten auf, hier schnell tätig zu werden und wieder für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung mit gesetzlichen Mitteln zu sorgen, da eine Lösung über die Tarifparteien nicht möglich sei. Die Arbeitgeber verweigerten dies nach Presseberichten, so das Mitglied des AFA-Regionalvorstandes Pfalz und Sprecher des Unterbezirks Vorderpfalz, Holger Scharff.

Scharff sagte weiter: „Wenn die Tarifparteien versagen, muss der Gesetzgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen, wieder auf ein ordentliches Lohnniveau zu kommen, und Lohndumping verhindern. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann man nur auffordern, ihre Rechte notfalls einzuklagen und in den Betrieben an einem Strang und in eine Richtung zu ziehen. Alle kann man nicht entlassen. Den Geschäftsleitungen muss klar sein, dass nur engagiertes Personal die Kunden anzieht und gut bedient. Die Kunden sollten ruhig die Verkäufer/Innen auch mal nach den sozialen Gegebenheiten im Betrieb fragen und danach einkaufen gehen!“, betonte Scharff abschließend.

 

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