Über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes sollen finanzschwache Kommunen bei Investitionen unterstützt werden. Der Fördersatz kann bis zu 90 Prozent der kommunalen Investition erreichen, so Kukatzki weiter. Die Grundzüge der Umsetzung des Gesetzes im Land und die Verteilung der Mittel seien mit den Kommunalverbänden abgestimmt worden. Demnach entfallen auf den Rhein-Pfalz-Kreis rund vier Millionen Euro.
„Mit dem Förderprogramm kann der Rhein-Pfalz-Kreis wichtige Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz und Bildung umsetzen“, erklärt Kukatzki. Nächster Schritt sei nun das Zusammenstellen einer Projektliste, die von der Landesregierung nach den Kriterien des Bundesgesetzes geprüft werde.
Dass Rheinland-Pfalz aus dem Sondervermögen des Bundes bis zu 253 Millionen Euro abrufen könne, sei dem besonderen Einsatz von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen zu verdanken, betont Kukatzki.
„Die Landesregierung hat schnell reagiert und noch vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag Klarheit geschaffen, wie die Mittel von insgesamt 253 Millionen Euro im Land verteilt werden. Die Abstimmung mit den Kommunen hat dabei hervorragend funktioniert. Damit sind die Voraussetzungen zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen geschaffen worden. Von Mitte 2015 bis Ende 2018 können Projekte umgesetzt werden. Es muss nun vor Ort entschieden werden, welche Schwerpunktsetzung verfolgt werden soll, denn hier macht das Land zurecht keine weiteren Vorgaben. Gefördert werden können Investitionen bei Krankenhäusern, Straßen, Schulen oder dem Breitbandausbau bis hin zur frühkindlichen Betreuung“, sagte der Landtagsabgeordnete.