Regierung vereinnahmt Mittel aus Insolvenzgeld-Umlage für allgemeinen Bundeshaushalt

Veröffentlicht am 06.12.2010 in Sozialpolitik

„Trotz aller Beteuerungen, die Arbeitskosten niedrig halten zu wollen, gehen die Regierungsparteien nicht seriös mit Beitragszahlungen um“, stellt Bundestagsabgeordnete Doris Barnett nach Verabschiedung des Bundeshaushalts in der vergangenen Woche fest. „Wenn es nach der SPD gegangen wäre, sollten die noch vorhandenen Gelder aus der Insovenzgeld-Umlage, die im Jahr 2010 nicht für Insolvenzfälle benötigt wurden, in den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit 2011 übertragen werden. Damit bräuchte die Bundesagentur im kommenden Jahr von der Bundesregierung nur ein Darlehen von 5,4 Milliarden Euro. Die Mitglieder der Regierungsparteien haben dies jedoch abgelehnt.“ Es ging um 1,1 Milliarden Euro, die von den Arbeitgebern bereits eingezahlt worden sind für den Fall, dass einer von ihnen Insolvenz anmelden muss und Ansprüche der Mitarbeiter zu bedienen sind. Die Regierung hat beschlossen, diese Insolvenzgeld-Umlage ab dem Jahr 2011 zu streichen. „Nun müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber leider darauf einstellen, die Insolvenzfälle aus den allgemeinen Beitragseinnahmen der Arbeitsagentur zu bestreiten. Dabei steigt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bereits am 1. Januar um 0,2 Prozent und wird durch Konkursverfahren sicher weiter in die Höhe getrieben“, sieht Doris Barnett einen steigenden Druck auf das Versicherungssystem voraus.

Zur Erläuterung:
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.
Das Insolvenzgeld wird durch die Insolvenzgeldumlage finanziert, die von allen Arbeitgebern unabhängig von Größe, Branche und Ertragslage des Betriebes zu entrichten ist. Die finanziellen Mittel werden von der Bundesagentur für Arbeit auf ein besonderes Konto vereinnahmt und von dieser im Leistungsfall an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt.

 

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