Zur aktuellen Diskussion „ Langzeitarbeitslose ins Arbeitsleben zu integrieren „ nimmt die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD wie folgt Stellung:
„Kein Lohndumping bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen – bei Entlassung muss Zuschuss zurückgezahlt werden!“